Verhaltenskodex zur Mitgliedergewinnung

Zur Erfüllung ihrer vielfältigen karitativen und sozialen Aufgaben sind viele Hilfsorganisationen auf die Unterstützung durch Fördermitglieder angewiesen. Dazu setzen die Organisationen professionelle Werbebeauftragte ein. Die großen Organisationen Johanniter-Unfall-Hilfe, Deutsches Rotes Kreuz, Malteser Hilfsdienst und Arbeiter-Samariter-Bund haben sich auf einen gemeinsamen Verhaltenskodex verpflichtet, um verbindliche Qualitätsstandards für ihre Fördermitgliedswerbung zu schaffen.

Der Verhaltenskodex regelt das Auftreten der Werber ebenso wie ihre Vergütung, ihr Erscheinungsbild oder den Umgang mit Beschwerden. Darüber hinaus unterliegt die Mitgliederwerbung strengen gesetzlichen Bestimmungen, z.B. Sammlungsrecht, Datenschutz und  Gemeinnützigkeitsrecht.

Die Johanniter verpflichten sich, die Mitgliedsbeiträge für ihre satzungsgemäßen karitativen und sozialen Aufgaben zu verwenden. Die Mittelverwendung wird bei den Johannitern natürlich dokumentiert und durch unabhängige Institutionen wie Wirtschaftsprüfer, Finanzamt oder auch dem DZI kontrolliert.

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