Corona-Schnelltests in Hanstedt

im Küsterhaus Hanstedt

An unserer Teststation wird ein Antigen-Schnelltest (PoC-Test) durchgeführt. Das zertifizierte Ergebnis Ihres Corona-Tests erhalten Sie innerhalb von 15 Minuten per E-Mail. Sie müssen nicht im Testzentrum darauf warten.

Terminbuchung

Bitte buchen Sie pro Person einen einzelnen Termin. Dies gilt auch für Minderjährige (s. Hinweis unten). Das Mindestalter ist 6 Jahre. Sie erhalten im Laufe des Tages eine Bestätigung per E-Mail.

Bitte beachten:

Buchen Sie vorab online einen Termin bei uns. Um längere Wartezeiten zu vermeiden, erscheinen Sie bitte pünktlich zum Termin. Zum Test mitzubringen sind:

  • Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass),
  • medizinischer Mund-Nasen-Schutz (im Testzentrum besteht Mundschutzpflicht).

Alle weiteren Schritte werden Ihnen vor Ort durch das Personal erklärt.

Adresse:
im Küsterhaus Hanstedt
Am Steinberg 2
21271 Hanstedt
Tel. 0162 4349853

Öffnungszeiten:
Mo: 13:30 – 19:00 Uhr
Mi:  7:00 – 13:00 Uhr
Do: 7:00 - 13:00 Uhr
Fr:  13:30 – 19:00 Uhr
Sa:  10:00 – 16:00 Uhr
So:  10:00 – 16:00 Uhr

  • Bitte beachten Sie: Regulär sind wir an den genannten Öffnungszeiten für Sie da. An ausgewählten Tagen bieten wir jedoch kurzfristig auch zusätzliche Termine an. Diese finden Sie dann jeweils direkt in der Terminbuchung.
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes (OP-Mundschutz oder FFP-Mund-Nasen-Schutz) ist innerhalb des Testzentrums Pflicht. Bitte nehmen Sie Ihren Mund-Nasen-Schutz nur zu Identifikations- und Testzwecken ab, wenn Sie vom Personal dazu aufgefordert werden.

Informationen für Familien

So buchen Sie Termine für Ihre minderjährigen Kinder

  1. Wenn Sie für Ihr minderjähriges Kind einen Termin buchen möchten, müssen Sie den Namen Ihres Kindes bei der Anmeldung in das Feld "Name" eingeben. So steht im Testzertifikat auch der Name Ihres Kindes.
  2. Bitte beachten: Kinder ab 6 Jahren, aber unter 12 Jahren kommen bitte in Begleitung eines Erziehungsberechtigten, Jugendliche ab 12 bis unter 18 Jahren entweder in Begleitung eines Erziehungsberechtigten oder mit einer entsprechenden Einverständniserklärung