Fördergrundsätze und Antragsstellung

Die Satzungszwecke sind in der Satzung geregelt. Die Ausschüttung von Fördergeldern der Stiftung erfolgt gewöhnlich nur an Einrichtungen und Gliederungen des Johanniter-Verbunds. Die Stiftungsgremien können Jahres-Förder-Schwerpunkte festlegen.

Antrags- und weitere Informationsanfragen zu den Fördergrundsätzen richten Sie
bitte an