JHG Taunus

Herzlich Willkommen

Die Johanniter-Hilfsgemeinschaft Taunus -nachfolgend JHG Taunus genannt- ist ein Hilfswerk des Johanniterordens, das das Ziel hat dem diakonischen Ordensauftrag eine breite Basis zu geben. Bei ihrer Tätigkeit richtet sie sich nach den Satzungen und der Ordensregel des Johanniterordens und arbeitet mit anderen Werken und Gliederungen des Ordens zusammen.

Dieses Hilfswerk besteht aus in sich selbständigen örtlichen Gemeinschaften, die jeweils Teil der regionalen Genossenschaft des Johanniterordens sind. Die JHG Taunus liegt im Bereich der Hessischen Genossenschaft des Johanniterordens (nachfolgend Genossenschaft genannt), deren Teil sie ist. Die JHG Taunus ist ein nicht eingetragener Verein bürgerlichen Rechts im Sinne des § 54 BGB. Sie verfolgt im Rahmen der Satzungen des Johanniterordens und der Genossenschaft ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Ihr satzungsgemäßer Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen sowie gemeinnütziger, mildtätiger oder diakonischer Einrichtungen im In- und Ausland.

Die weiteren neun JHG`en sind wie die JHG Taunus auch nach ihrem Einzugsgebiet benannt: JHG Dreieich, JHG Frankfurt, JHG Hanau, JHG Kassel, JHG Marburg-Gießen-Wetzlar, JHG Osthessen, JHG Nieder-Weisel/Wetterau, JHG Werra-Meißner und JHG Wiesbaden.
Diese Hilfsgemeinschaften stehen in enger Verbindung mit einer örtlichen Subkommende des Johanniterordens.
Oft sind die Mitglieder dieser Subkommende auch Mitglieder der JHG und der Johanniter Unfallhilfe. Die örtlichen Ritter engagieren sich auch in den anderen Einrichtungen des Ordens, wie z.B. in Krankenhäusern, Senioren- und Pflegeheimen.