Organisation/Struktur

Balley Brandenburg - Mitte des Ordens

Die Balley ist die Mitte des Ordens, um die sich die Genossenschaften/Kommenden mit ihren Einrichtungen und die Ordenswerke gliedern. Sie bilden ein unteilbares Ganzes. Von der Balley gehen die Impulse aus, die den Orden und seine Werke prägen. In der Balley sind die Führungsorgane des Ordens angesiedelt, der Herrenmeister, das Kapitel und die Ordensregierung.

Die Balley und ihre deutschen Genossenschaften sind gemäß dem Schutzbrief des Rates der Evangelischen Kirche in Deutschland vom 2. Mai 1947 Bestandteil der Evangelischen Kirche in Deutschland.

Rechtsform / Namens- und Zeichenschutz

Die Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens St. Johannis vom Spital zu Jerusalem - der Johanniterorden - ist als der evangelische Zweig des alten Johanniterordens durch König Friedrich Wilhelm IV. von Preußen aufgrund seiner durch den Westfälischen Frieden anerkannten landesherrlichen Souveränität unter dem 15. Oktober 1852 wiederhergestellt worden. Durch das gleiche Dekret sind dem Johanniterorden Korporationsrechte verliehen worden (veröffentlicht: Preußische Gesetzsammlung Nr. 1 vom 15. Januar 1853).

Die geltende Satzung des altrechtlichen Vereins besteht in der Fassung vom 27.6.1993, genehmigt vom Regierungspräsidenten Köln vom 20.8.1993 (15.2.2-16/62) und vom Bundespräsidenten der Bundesrepublik Deutschland durch den "Erlaß über die Genehmigung der Neufassung der Satzung des Johanniterordens" vom 19.4.1994 (Bundesgesetzblatt 1994, S. 954). Der Name der Balley, der Name "Johanniterorden", die Bezeichnung "Die Johanniter" und der Kreis mit dem achtspitzigen Kreuz sind international geschützt.