Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V.

Stand 14.04.2021

1. Geltungsbereich

a. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten bundesweit für alle Kurs- und Ausbildungsangebote der Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. (im Folgenden „JUH genannt).

b. Die AGB gelten sowohl gegenüber Verbrauchern (im Folgenden „Teilnehmer“ oder „Vertragspartner“ genannt) als auch gegenüber Unternehmern i. S. v. § 14 BGB (im Folgenden „Unternehmen“ oder „Vertragspartner“ genannt), die für ihre Mitarbeitenden betriebliche Ausbildungsveranstaltungen buchen. Gelten in diesen AGB unterschiedliche Regelungen für Verbraucher und Unternehmen, wird dies in der jeweiligen Klausel differenziert dargestellt.

c. Abweichende Bestimmungen oder AGB einer Vertragspartei erkennt die JUH nicht an, es sei denn, sie hat zuvor ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.

2. Buchung/Vertragsschluss

a. Die Anmeldung erfolgt mündlich, schriftlich, per Fax, durch E-Mail oder unter Verwendung des Anmeldeformulars auf der Homepage des JUH. Veranstalter und Vertragspartner ist die JUH unter zusätzlicher Benennung der jeweiligen Verbandsgliederung (Ortsverband, Kreisverband, Regionalverband, Bundesverband) oder das jeweilige Bildungsinstitut des JUH, das die Ausbildung durchführt. Die JUH ist berechtigt, mit der Erfüllung der übernommenen Ausbildungsverpflichtungen Dritte zu beauftragen.

b. Inhalt der Anmeldung kann die Anmeldung einzelner Teilnehmer oder ganzer Teilnehmergruppen sowie die Buchung einer Inhouse-Ausbildungsveranstaltung sein.

c. Die Darstellung der Kurs- und Ausbildungsangebote auf der Website der JUH stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern einen unverbindlichen Veranstaltungskatalog. Durch Anklicken des Buttons „kostenpflichtig anmelden“ geben Sie eine verbindliche Buchung der im Warenkorb enthaltenen Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung ab.

d. Die Anmeldungen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Der Vertrag über die Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung kommt zustande, wenn die JUH die Annahme des Buchungsantrags schriftlich oder elektronisch bestätigt hat oder der Teilnehmer bei einer Online-Buchung den in der Bestätigungs-E-Mail enthaltenen Link durch Mausklick bestätigt.

e. Bucht ein Unternehmen für einen oder mehrere seiner Mitarbeitenden eine betriebliche Ausbildungsveranstaltung oder eine Inhouse-Ausbildungsveranstaltung, deren Entgelte über einen Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften bzw. Unfallkassen) abgerechnet werden sollen, muss der Anmeldung das entsprechende Formular des Unfallversicherungsträgers (inkl. ggf. erforderlicher Genehmigungen, Kostenübernahmeerklärungen und/oder Gutscheinen des Unfallversicherungsträgers) ausgefüllt beigelegt werden, spätestens jedoch zu Kursbeginn an die JUH übergeben werden.

3. Zahlungsbedingungen

a. Für die Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen gelten die jeweils aktuellen Preisangaben der JUH.

b. Grundsätzlich bietet die JUH folgende Zahlverfahren an:

  • SEPA-Lastschriftverfahren
  • Kreditkarte (Giro/Mastercard)
  • Paypal

Die Zahlungen per SEPA-Lastschriftverfahren und Kreditkarte erfolgen über unseren Zahlungsdienstleister ADYEN N.V., Simon Carmiggeltstraat 6-50, 1011 DJ Amsterdam, der die von Ihnen angegebenen Zahlungsdaten in unserem Auftrag zum Zweck der Zahlungsabwicklung verarbeitet. Wenn Sie sich für eine Zahlung über SEPA-Lastschriftverfahren oder Kreditkarte entscheiden, gelten jeweils die Zahlungs- und Datenschutzbestimmungen von Adyen. Bei Auswahl der Zahlungsart PayPal erfolgt die Zahlungsabwicklung über die PayPal (Europe) S.à.r.l. et Cie, S.C.A., 22-24 Boulevard Royal L-2449, Luxemburg (nachfolgend "PayPal" genannt). Wenn Sie PayPal als Zahlungsmethode wählen, werden Ihre für den Bezahlvorgang erforderlichen Daten automatisch an PayPal übermittelt. Hier gelten die Zahlungs- und Datenschutzbestimmungen von PayPal.

c. Bei Buchungen durch einen Verbraucher kann vereinbart werden, dass das Entgelt auch in der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung an die jeweilige Kursleitung in bar oder - falls von der JUH angeboten - per Kartenlesegerät gezahlt wird.

d. Entgelte für Kurs- und Ausbildungsveranstaltungen, die von Unternehmen gebucht werden, sind sofort nach Zugang der Rechnung fällig, sofern nicht eine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.

e. Sollen Entgelte durch einen Unfallversicherungsträger übernommen und direkt zwischen der JUH und dem Unfallversicherungsträger abgerechnet werden, muss das Unternehmen die hierfür erforderlichen Unterlagen fristgerecht bei der JUH gemäß Ziffer 2e. einreichen. Liegten die Voraussetzungen für eine Abrechnung bis zum Zeitpunkt der Durchführung der Veranstaltung nicht vor oder lehnt der Unfallversicherungsträger aus Gründen, die die JUH nicht zu vertreten hat, eine (volle) Kostenübernahme ab (z. B. wenn Teilnehmende die vorgesehene Mindestteilnahmezeit nicht erfüllt haben), stellt die JUH dem Unternehmen die Zahlung der (Teil-) Entgelte in Rechnung.

4. Stornierung/Rücktritt

a. Die JUH räumt dem Vertragspartner ein jederzeitiges Rücktrittsrecht durch Erklärung einer Stornierung ein. Im Falle des Rücktritts vom Vertrag hat die JUH Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach folgenden Bestimmungen:

b. Der Rücktritt muss gegenüber der JUH in Textform (z. B. per E-Mail) erklärt werden. Für den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Rücktrittserklärung kommt es auf deren Zugang bei der JUH an.

c. Tritt die Vertragspartei bzw. der Teilnehmer innerhalb von 8 - 13 Tagen vor Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, so wird eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 25 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung fällig. Tritt er 4 - 7 Tage vor dem Beginn der Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung zurück, beträgt die Bearbeitungspauschale 50 % des jeweiligen Entgelts für die konkrete Kurs- bzw. Ausbildungsveranstaltung. Vertragspartner, die noch kurzfristiger zurücktreten, sind zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Bearbeitungspauschale wird nicht in Rechnung gestellt, wenn ein/e Ersatzteilnehmer/in benannt wird.

d. Erfolgte die Buchung durch ein Unternehmen für mehrere seiner Mitarbeitenden und wird durch die Stornierung die vertraglich vereinbarte Mindestteilnehmerzahl unterschritten, bleibt die Zahlungspflicht für die Anzahl an Teilnehmern bestehen, die die Mindestteilnehmeranzahl unterschreiten. Für Mitarbeitende des Unternehmens mit einer Kostenübernahme durch den Unfallversicherungsträger können anfallende Stornierungskosten nicht dem Unfallversicherungsträger in Rechnung gestellt werden; diese sind somit vom Unternehmen selbst zu tragen.

e. Dem Vertragspartner steht der Nachweis frei, dass das Stornierungsentgelt nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

f. Die vorstehenden Regelungen über das Stornierungsentgelt geltend entsprechend, wenn der Vertragspartner die gebuchten Leistungen ohne vorherige Mitteilung nicht in Anspruch nimmt.

5. Absagen und Änderungen der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung durch die JUH

a. An einer Ausbildungsveranstaltung müssen grundsätzlich mindestens 10 Personen teilnehmen. Ausnahmen gelten nur bei ausdrücklicher vorheriger Bestätigung oder einer entsprechenden Zusatzvereinbarung.

b. Die JUH kann bei Nichterreichen der erforderlichen Mindestteilnehmerzahl oder aus einem anderen wichtigen Grund (zum Beispiel Erkrankung der Kursleitung oder einem Fall von höherer Gewalt) die Durchführung der Ausbildungsveranstaltung an dem vereinbarten Termin absagen. Sie wird sich in diesem Fall um einen kurzfristigen Ersatztermin bemühen.

c. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall zurückerstattet. Weitergehende Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art oder der Ersatz von vergeblichen Aufwendungen und sonstigen Nachteilen, sind ausgeschlossen.

d. Organisatorische Änderungen (wie z. b. ein Wechsel der Kursleitung oder ein Raumwechsel innerhalb eines zumutbaren Umkreises des ursprünglichen Veranstaltungsortes) berechtigen nicht zum Rücktritt vom Ausbildungsvertrag oder zur Minderung des Entgelts. Dies gilt nur, soweit die Änderungen zumutbar sind und ein sachlicher Grund hierfür vorhanden ist.

6. Ausschluss von Teilnehmern

a. Die JUH behält sich vor, Teilnehmer von der Ausbildungsveranstaltung auszuschließen, wenn sie durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung in Frage stellen, stören oder in sonstiger Weise den Grundsätzen der JUH zuwiderhandeln.

b. Die Zahlungsverpflichtung bleibt davon unberührt.

c. Es gilt die Hausordnung und das damit verbundene Hausrecht der JUH.

7. Urheber und Nutzungsrechte an Lehrmaterialien

a. Sämtliche Elemente des Kurses, d.h. alle ausgehändigten Unterlagen und Materialien einschließlich Bilder, Designs, Grafiken, Fotos, Texte etc. (im Folgenden „Inhalte“) stehen im Eigentum der JUH und sind durch das Urheberrecht, das Markenrecht und/ oder sonstige Rechte zum Schutz geistigen Eigentums geschützt. Die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung von Elementen des Kurses oder ausgehändigten Unterlagen, die Vervielfältigung, Weitergabe oder anderweitige Nutzung der ausgehändigten Unterlagen ist nur mit ausdrücklicher Zustimmung der JUH (zumindest in Textform) gestattet.

b. Sofern im Rahmen der Ausbildungsveranstaltung Lehrmaterialien zur Verfügung gestellt werden, bleiben diese bis zur vollständigen Bezahlung der Ausbildungsveranstaltung im Eigentum der JUH.

8. Voraussetzungen für das Erteilen von Zertifikaten

Ist für die Erteilung eines Zertifikates eine bestimmte Stundenanzahl vorgegeben, kann ein Zertifikat nicht erteilt werden, wenn die maximal zulässige Anzahl an Fehlstunden überschritten wurde. Die Verpflichtung zur Zahlung des Entgelts für die Ausbildungsveranstaltung bleibt hiervon unberührt.

9. Höhere Gewalt

a. Führt ein Ereignis höherer Gewalt dazu, dass eine der Vertragsparteien ihre Verpflichtungen nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllen kann, wird sie der anderen Vertragspartei unverzüglich schriftlich über die Art des Ereignisses und die voraussichtlichen Auswirkungen auf ihre vertraglichen Pflichten benachrichtigen.

b. Höhere Gewalt ist ein Ereignis, das für keine der Parteien unter Anwendung äußerster, billigerweise zu erwartender Sorgfalt vorhersehbar und vermeidbar war. Höhere Gewalt kann in diesem Sinne insbesondere folgende Ereignisse umfassen: Brand, Hochwasser, Unwetter oder Epidemien.

c. Die von einem Ereignis höherer Gewalt betroffene Partei ist für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt von der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen befreit, vorausgesetzt, sie ist ihrer Informationspflicht nachgekommen. Die durch ein Ereignis höherer Gewalt an der Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen gehinderte Vertragspartei wird alle erforderlichen Anstrengungen unternehmen, um die Auswirkungen des Ereignisses höherer Gewalt auf ihre vertraglichen Verpflichtungen soweit wie möglich zu beschränken. Nach Beendigung des Ereignisses höherer Gewalt wird die durch ein Ereignis höherer Gewalt betroffenen Partei ihre vertraglichen Verpflichtungen wieder erfüllen.

10. Haftung der JUH

a. Die JUH haftet in Fällen des Vorsatzes, arglistiger Täuschung und grober Fahrlässigkeit sowie für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch ihre gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen. Außerdem haftet sie bei der schuldhaften Verletzung sog. Kardinalpflichten. Kardinalpflichten in diesem Sinn sind alle Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet sowie alle Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung man regelmäßig vertrauen darf. Soweit jedoch die Verletzung einer Kardinalpflicht nur leicht fahrlässig geschah und nicht zu einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit führte, sind die Ansprüche auf Schadensersatz der Höhe nach auf den typischen vorhersehbaren Schaden beschränkt.

b. Die Haftung der JUH für die bei Übernahme einer Garantie und nach dem Produkthaftungsgesetz sowie in allen anderen Fällen gesetzlich zwingender Haftung bleibt unberührt. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz gegen die JUH ausgeschlossen.

c. Wenn die JUH in dem Kursangebot Links auf Webseiten Dritter verwendet, kann sie mangels Einfluss auf die Gestaltung und Anpassung von Inhalten der verlinkten Seiten dafür keine Haftung übernehmen.

d. Die JUH übernimmt keine Gewährleistung für eine uneingeschränkte Verfügbarkeit von Online-Kursen und Angeboten. Insbesondere können Wartungsarbeiten, Sicherheits- und Kapazitätsgründe, technische Gegebenheiten sowie Ereignisse außerhalb des Herrschaftsbereichs der JUH zu einer vorübergehenden Nichterreichbarkeit des Online-Angebotes führen.

11. Ersatzbescheinigungen

Bei Verlust der Originalbescheinigung kann dem Teilnehmer gegen ein Entgelt eine Ersatzbescheinigung ausgestellt werden. Es gilt die jeweils aktuelle Preisangabe des Veranstalters. Ersatzbescheinigungen werden grundsätzlich nur ausgestellt, wenn die besuchte Ausbildungsveranstaltung nicht länger als 2 Jahre zurückliegt, der genaue Kursort und das genaue Kursdatum genannt wird.

12. Datenschutz

Die JUH erheben, verarbeiten und nutzen die personenbezogenen Daten im Rahmen des Vertragszwecks und zur Durchführung der Abrechnung bzw. Zertifizierung der Kurse im Rahmen der Bestimmungen des DSG-EKD und unserer Datenschutzerklärung. Nach Beendigung des Kurs- und Ausbildungsvertrages werden die personenbezogenen Daten gemäß den gesetzlichen Vorschriften aufbewahrt und nach Ablauf der einschlägigen Fristen gelöscht, soweit keine Erlaubnis zur Speicherung vorhanden ist. Unsere ausführlichen Datenschutzinformationen finden Sie unter https://www.johanniter.de/datenschutz/datenschutzerklaerung-der-johanniter-unfall-hilfe-ev

13. Alternative Streitbeilegung/Außergerichtliche Online-Streitbeilegung (EU)

Die JUH ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur außergerichtlichen Online-Streitbeilegung (sog. OS-Plattform) bereit, die Sie hier http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden.

14. Widerrufsrecht für Verbraucher

Wird der Ausbildungsvertag von einem Verbraucher i. S. d. § 13 BGB geschlossen, so steht ihm unabhängig von seinem Kündigungs- und Rücktrittsrecht ein vierzehntägiges gesetzliches Widerrufsrecht ohne Angaben von Gründen zu. Auf dieses Widerrufsrecht wird die Vertragspartei bei Vertragsschluss nochmals ausdrücklich hingewiesen. Die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Frist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Wird bereits vor dem Ende der Widerrufsfrist mit ausdrücklicher Zustimmung der Vertragspartei mit der Durchführung der Kurs- oder Ausbildungsveranstaltung begonnen, so erlischt das Widerrufsrecht. Unsere Widerrufsinformationen finden Sie auch unter https://www.johanniter.de/johanniter-unfall-hilfe/widerrufsbelehrung/

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