Die Johanniter-Unfall-Hilfe bietet unterschiedliche Arten von Corona-Tests für Privatpersonen, Unternehmen und Kommunen. Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Testverfahren wir einsetzen, wann Sie sich testen lassen müssen und in welchen Fällen Ihre Krankenkasse oder der Bund die Kosten für einen Corona-Test übernimmt.
Mehr Infos erhalten Sie in den folgenden Abschnitten:
Es gibt drei unterschiedliche Testverfahren, um eine Coronainfektion nachzuweisen: nukleinsäurebasierte Testverfahren (z.B. PCR-Tests), Antigentests (Schnell- und Selbsttests) und Antikörpertests.
Haben Sie Symptome einer Erkältung oder andere Anzeichen einer Infektion mit dem Coronavirus, wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis oder den ärztlichen Bereitschaftsdienst.
Je nach Testverfahren dauert es unterschiedlich lange bis Sie Ihr Testergebnis erfahren.
Im Falle eines positiven Testergebnisses, begeben Sie sich in häusliche Quarantäne und vermeiden Kontakte zu anderen Personen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Corona-Test, sofern bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Außerdem stehen allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlose Bürgertests zur Verfügung.
Die unterschiedlichen Corona-Testverfahren
Aktuell gibt es drei Verfahren, um eine Infektion mit dem Coronavirus zu testen:
Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR-Tests)
Beim nukleinsäurebasierten Testverfahren wird direkt nachgewiesen, ob Erbgut des Virus vorhanden ist. Die hierfür gängigste Variante ist die PCR. PCR steht für „Polymerase-Kettenreaktion“. Dieses Testverfahren ist eine Standard-Methode bei der Diagnose von Viren und wird auch zum Testen von HIV, Hepatitis oder Grippeviren eingesetzt. Beim PCR-Test wird das Erbgut eines Virus über mehrere Stunden vermehrt. Dies macht die Auswertung sehr zuverlässig, da Viren direkt nachgewiesen werden können. Bis vor Kurzem war dieses Verfahren sehr langwierig und aufwändig, weil es eine komplexe Laborausstattung benötigt. Zwischenzeitlich wurden jedoch Nukleinsäurenachweisverfahren entwickelt, die binnen kürzester Zeit ein Ergebnis darstellen können.
PoC-Antigentests (Schnell- und Selbsttests)
Anders als beim PCR-Test werden beim Antigentest nicht das Erbgut, sondern nur bestimmte Eiweißfragmente des Virus nachgewiesen. Zwar sind Antigentests nicht ganz so genau wie die aufwändigen PCR-Tests, sie lassen sich jedoch deutlich schneller auswerten (ca. 15 bis 30 Minuten), sind leichter in der Anwendung und günstiger. So können die Tests auch außerhalb von Laboren eingesetzt werden. Jedoch bieten Schnelltests keine 100%ige Genauigkeit. Ist das Ergebnis eines Antigentests positiv, muss dieses daher durch einen Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR-Test) bestätigt werden.
Antikörpertests
Ein Antikörpertest weist nicht das Virus an sich nach, sondern die Reaktion des Immunsystems auf die Infektion. Dafür entnimmt man eine Blutprobe, die auf Antikörper untersucht wird. Diese bilden sich einige Tage nach einer Infektion. Daher eignen sich Antikörpertests nicht zum Nachweisen einer akuten Infektion, sondern zeigen, dass die untersuchte Person eine Infektion bereits durchlaufen hat.
In unseren Testzentren können wir Abstriche sowohl für PCR-Tests zur Auswertung in einem Labor, für einen Nukleinsäurenachweis vor Ort, als auch für Antigenschnell- oder -selbsttests entnehmen. Nähere Infos erhalten Sie in einem Johanniter-Testzentrum in Ihrer Nähe.
Allgemeine Infos zu Corona-Tests
Sollten Sie Erkältungssymptome oder andere Anzeichen einer Coronainfektion (unter anderem Fieber, Durchfall, Atemprobleme oder Kopf- und Gliederschmerzen) haben, wenden Sie sich telefonisch an Ihre Hausarztpraxis. Ihr Hausarzt oder Ihre Hausärztin entscheidet dann, ob Sie einen Corona-Test machen müssen oder nicht. Außerhalb der Praxissprechzeiten wenden Sie sich an den ärztlichen Bereitschaftsdienst. Dieser ist unter der Telefonnummer 116 117 erreichbar.
Sollte Ihr Corona-Testergebnis positiv sein, begeben Sie sich umgehend in häusliche Isolation und vermeiden jegliche Kontakte. Ist das Testergebnis Ihres Antigen-Schnelltests positiv, müssen Sie dieses durch einen zusätzlichen Nukleinsäurenachweis (z.B. PCR-Test) überprüfen lassen. Eine häusliche Isolierung dauert in der Regel 10 Tage. Sie wird behördlich angeordnet. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Bitte begeben Sie sich in Quarantäne, wenn Verdacht auf eine Corona-Infektion bei Ihnen besteht. Dies ist etwa dann der Fall, wenn Sie Kontakt zu einer infizierten Person hatten oder aus einem Virusvariantengebiet zurückkehren. Eine Quarantäne dauert in der Regel 10 Tage. Die Dauer hängt jedoch davon ab, ob Sie bereits geimpft wurden oder genesen sind. Weitere Informationen finden Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministeriums.
Bei den eingesetzten Testverfahren werden Abstriche genommen. Dies dauert meist nur wenige Minuten. Je nach Testverfahren nimmt die Auswertung der Abstriche unterschiedlich viel Zeit in Anspruch. Während sich Antigen-Schnelltests und vor Ort durchführbare Nukleinsäurenachweise innerhalb einer halben Stunde auswerten lassen, benötigen PCR-Tests deutlich mehr Zeit für die Bearbeitung. In aller Regel müssen Sie beim PCR-Test vom Abstrich bis zum Erhalt Ihres Testergebnisses ein bis zwei Tage warten. Bei einem hohen Probeaufkommen, kann die Wartezeit bis zum Testergebnis jedoch auch mehr als zwei Tage betragen.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten für einen Corona-Test, wenn:
Sie Ihr Hausarzt, Ihre Hausärztin oder das Gesundheitsamt aufgefordert hat, einen nukleinsäurebasierten Test (z.B. PCR-Test) zu machen.
Sie in einer Gemeinschaftseinrichtung oder –unterkunft (z.B. Schule, Kita, Geflüchteten- oder Notunterkunft) wohnen oder arbeiten.
Sie Patient bzw. Patientin, Bewohner bzw. Bewohnerin oder Personal in einer Kranken- und Pflegeeinrichtung sind.
Sie vor der Aufnahme oder der Wiederaufnahme in eine medizinische Einrichtung zur stationären und ambulanten Versorgung (ausgenommen (Zahn-) Arztpraxen und Praxen anderer humanmedizinischer Heilberufe) stehen.
Sie in eine (teil-) stationäre Einrichtung zur Betreuung oder Unterbringung (z.B. Pflegedienste oder Tageskliniken) aufgenommen werden.
Sie im Rettungsdienst arbeiten.
Ihre Krankenkasse übernimmt die Kosten nicht, wenn:
Sie aus eigenem Anlass einen nukleinsäurebasierten Test machen wollen. Sie können sich zwar testen lassen, müssen in dem Fall die Kosten aber selbst tragen.
Kostenlose Bürgertests (Antigen-Schnelltests):
Seit dem 13. November 2021 haben alle Bürgerinnen und Bürger wieder Anspruch auf eine kostenlose Testung mittels PoC-Antigen-Test. Spezielle Gründe müssen nicht angegeben werden. Im Testzentrum muss lediglich ein amtlicher Lichtbildausweis zum Nachweis der Identität der zu testenden Person vorgezeigt werden.
Infos zu Corona-Tests bei der Johanniter-Unfall-Hilfe
Wir können die Abstriche sowohl für die Nukleinsäurenachweise (vor Ort auswertbar oder PCR-Tests), als auch für Antigen-Schnelltests entnehmen.
Die Testzentren sind unterschiedlich vor Ort organisiert. Eine zentrale Anmeldung ist deshalb nicht möglich. Bei manchen Testzentren müssen Sie vorher einen Termin vereinbaren. Andere Testzentren sind als Walk-In-Zentrum aufgebaut, dort benötigen Sie keinen Termin. Genauere Infos erhalten Sie bei Ihrem Testzentrum vor Ort.
Selbstverständlich halten die Testzentren der Johanniter-Unfall-Hilfe alle Hygienevorgaben strikt ein. Die generell geltenden Hygienegrundsätze, wie etwa die regelmäßige Händedesinfektion sowie die gründliche Reinigung aller Berührungs- und Arbeitsflächen werden in Zeiten der Pandemie durch die Einhaltung der AHA-Regeln ergänzt.
Corona-Testzentren der Johanniter in Deutschland
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