Hinweis zum Corona-Virus/Nord

Besuchsregelungen

Unsere besondere und unmittelbare Verantwortung für Ihre Angehörigen nehmen wir sehr ernst. Wir beobachtet sensibel die tagesaktuelle Lage und es ist unser oberstes Ziel, durch präventive Maßnahmen die Ansteckungsgefahr zu reduzieren.

In unseren Aushängen in den Einrichtungen können Sie einsehen, welche Vorschriften der Landesregierungen aktuell gültig sind. Auch unsere Mitarbeitenden stehen Ihnen für eine Auskunft gern zur Verfügung.

Aufgrund des geänderten Infektionsschutzgesetzes ist es notwendig, dass Sie jeden Besuch vorab in den Häusern anmelden. Bei dieser Anmeldung können Sie sich gern nach weiteren hausspezifischen Regelungen erkundigen.

Ergänzend benötigen Sie für jeden Besuch einen tagesaktuellen Schnelltest. Sollten Sie keinen Test dabei haben, ist ein Test in den Einrichtungen möglich. Bitte beachten Sie aber, dass dies – je nach Verfügbarkeit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – auf jeden Fall eine Wartezeit beinhalten wird.

Ein uneingeschränkter Besuch wie Sie ihn bisher kannten ist aufgrund der gesetzlichen Regelungen nach wie vor nicht möglich, und wir bitten Sie, Ihre Angehörigen auf direktem Weg zu besuchen. Zudem werden Sie bei jeden Besuch weiterhin namentlich erfasst. Das erforderliche Formular hierzu erhalten Sie in unserem Einrichtungen.

Bei Fragen sprechen Sie uns gern an. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis.