Hinweis zum Corona-Virus/Süd

Besuchsregelungen

Hinweise zum Corona-Virus / SÜD

Wichtige Hinweise für Besuche in unseren Einrichtungen in Baden-Württemberg, Bayern, Hessen und Rheinland-Pfalz

In den letzten Wochen und Monaten wurden erfreulicherweise alle unsere Einrichtungen mit einer Corona-Schutzimpfung versorgt.  

Dennoch müssen die umfangreichen Hygiene- und Schutzmaßnahmen sowie Besuchsregelungen weiterhin eingehalten werden, um die Hausgemeinschaften vor Ansteckung zu schützen und auch denjenigen Schutz zu bieten, die keine Impfung erhalten haben. Wir sehen uns gegenüber unseren Bewohnerinnen und Bewohnern sowie gegenüber unseren Mitarbeitenden in der Verantwortung, die Gesundheit und Sicherheit stets im Fokus zu behalten. Dennoch möchten wir Ihnen als Angehörige weiterhin persönliche Treffen ermöglichen. Diese Treffen können jedoch nur unter Beachtung der aktuell geltenden Verordnungen und umfassenden Sicherheitsvorkehrungen durchgeführt werden, um eine Gefährdung aller auszuschließen.

Deshalb prüfen Sie bitte weiterhin selbst, ob ein Besuch in der aktuellen Situation sinnvoll und richtig ist oder dadurch ein nicht einschätzbares Risiko für den Angehörigen, die anderen Bewohner, Mitarbeitenden und nicht zuletzt Sie selbst eingegangen wird.

Für die Planung Ihres Besuches in der Einrichtung setzen Sie sich bitte mit der zuständigen Einrichtung in Verbindung, um sich über die bundesland- oder landkreisspezifischen Regelungen zu informieren. Weiterhin gilt, dass Besuche nur mit dem Nachweis eines negativen POC-Schnelltests und mit der Erfassung der entsprechenden Besucherdaten durchgeführt werden können. Alle geltenden Regelungen und Maßnahmen können Sie auch unseren Aushängen in den Einrichtungen entnehmen. Zudem stehen Ihnen unsere Mitarbeitenden immer für eine Auskunft gern zur Verfügung.

Wir beobachten sensibel die tagesaktuelle pandemische Lage, um situationsgerecht präventive Maßnahmen einzusetzen und damit die Ansteckungsgefahr zu reduzieren. Die Besuche können auf Anordnung der Einrichtungsleitung oder der zuständigen Behörden untersagt werden, wenn in der Einrichtung ein Corona-Verdachtsfall oder eine bestätigte Infektion vorliegen.

In den letzten Wochen haben Sie Hand in Hand mit den Einrichtungen zahlreiche kreative Ideen entwickelt, um mit Ihren Lieben in Kontakt zu bleiben. Bitte nutzen Sie diese Wege auch weiterhin. Wir haben wahrgenommen, dass liebe Zeilen in einem Brief, Skype-Telefonate und kleine Aufmerksamkeiten für viel Freude gesorgt haben.

Wir danken Ihnen sehr für Ihre Mithilfe und Ihr Verständnis!